27 U 7/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-11-22, 27 U 7/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 7/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-11-22
Aktenzeichen: 27 U 7/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1122.27U7.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 7. Dezember 1992 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 17 O 211/91 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung von je 12.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten. Den Beklagten wird gestattet, die Sicherheit auch durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Volksbank zu leisten.
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