Oberlandesgericht Köln, 1993-11-15, 27 U 231/92

27 U 231/92Obergericht15.11.1993

Regest

Es stellt einen zur Beweislastumkehr für sachgerechtes Vorgehen führenden Dokumentationsmangel dar, wenn über die Geburt eines Kindes, das geburtstraumatisch eine Erb'sche Lähmung (Armplexusparese) erlitten hat, die Schulterentwicklung durch den Geburtshelfer nicht im einzelnen dargestellt wird und es in den Krankenunterlagen nur heißt "sehr schwere Schulterentwicklung".

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 231/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-11-15

Aktenzeichen: 27 U 231/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1115.27U231.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Normen: BGB § 823; BGB § 847

Leitsätze

Es stellt einen zur Beweislastumkehr für sachgerechtes Vorgehen führenden Dokumentationsmangel dar, wenn über die Geburt eines Kindes, das geburtstraumatisch eine Erb'sche Lähmung (Armplexusparese) erlitten hat, die Schulterentwicklung durch den Geburtshelfer nicht im einzelnen dargestellt wird und es in den Krankenunterlagen nur heißt "sehr schwere Schulterentwicklung".

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. November 1992 verkündete Teil- und Grundurteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 426/88 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Den Beklagten bleibt vorbehalten, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung von 5.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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