5 U 25/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-11-11, 5 U 25/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-11-11, 5 U 25/93
5 U 25/93Obergericht11.11.1993
Regest
Auch bei völliger Entwertung der Leitungsrohre (hier durch Alterung) können in der Gebäudeversicherung Nebenarbeiten - Stemmarbeiten, Schadenermittlungskosten - ersatzpflichtig bleiben.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 25/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-11-11
Aktenzeichen: 5 U 25/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1111.5U25.93.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: VGB 62 § 1; VGB 62 § 6; VGB 62 § 7; VERSICHERUNG; GEBÄUDE; ROHRBRUCH; LEITUNGSWASSER; ABRECHNUNG; ENTWERTUNG
Leitsätze
Auch bei völliger Entwertung der Leitungsrohre (hier durch Alterung) können in der Gebäudeversicherung Nebenarbeiten - Stemmarbeiten, Schadenermittlungskosten - ersatzpflichtig bleiben.
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