5 U 25/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-11-11, 5 U 25/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-11-11, 5 U 25/93
5 U 25/93Obergericht11.11.1993
Regest
Auch bei völliger Entwertung der Leitungsrohre (hier durch Alterung) können in der Gebäudeversicherung Nebenarbeiten - Stemmarbeiten, Schadenermittlungskosten - ersatzpflichtig bleiben.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 25/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-11-11
Aktenzeichen: 5 U 25/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1111.5U25.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: VGB 62 § 1; VGB 62 § 6; VGB 62 § 7
Leitsätze
Auch bei völliger Entwertung der Leitungsrohre (hier durch Alterung) können in der Gebäudeversicherung Nebenarbeiten - Stemmarbeiten, Schadenermittlungskosten - ersatzpflichtig bleiben.
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Dezember 1992 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 190/90 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an den Kläger 3.177,90 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Mai 1989 zu zahlen.
Die weitergehende Berufung sowie die Anschlußberufung des Beklagten werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 1/3 und der Kläger 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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