Oberlandesgericht Köln, 1993-11-11, 5 U 25/93

5 U 25/93Obergericht11.11.1993

Regest

Auch bei völliger Entwertung der Leitungsrohre (hier durch Alterung) können in der Gebäudeversicherung Nebenarbeiten - Stemmarbeiten, Schadenermittlungskosten - ersatzpflichtig bleiben.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 25/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-11-11

Aktenzeichen: 5 U 25/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1111.5U25.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: VGB 62 § 1; VGB 62 § 6; VGB 62 § 7

Leitsätze

Auch bei völliger Entwertung der Leitungsrohre (hier durch Alterung) können in der Gebäudeversicherung Nebenarbeiten - Stemmarbeiten, Schadenermittlungskosten - ersatzpflichtig bleiben.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 23. Dezember 1992 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 190/90 - teilweise geändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird unter Abweisung der Klage im übrigen verurteilt, an den Kläger 3.177,90 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1. Mai 1989 zu zahlen.

Die weitergehende Berufung sowie die Anschlußberufung des Beklagten werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte 1/3 und der Kläger 2/3.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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