Ss 423/93 (B) - 232 B -•Oberlandesgericht Köln, 1993-10-26, Ss 423/93 (B) - 232 B -
Oberlandesgericht Köln, 1993-10-26, Ss 423/93 (B) - 232 B -
Ss 423/93 (B) - 232 B -Obergericht26.10.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — Ss 423/93 (B) - 232 B - — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-10-26
Aktenzeichen: Ss 423/93 (B) - 232 B -
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1026.SS423.93B232B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
I. Dem Betroffenen wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ge-währt.
Der Verwerfungsbeschluß des Amtsgerichts Bergheim vom 31. August 1993 wird als gegenstandslos aufgehoben.
II. Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Bergheim zurückverwiesen.
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