7 W 26/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-10-18, 7 W 26/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-10-18, 7 W 26/93
7 W 26/93Obergericht18.10.1993
Regest
Personen, die durch staatliche Willkürakte von Organen der DDR geschädigt worden sind, steht weder nach Maßgabe des Einigungsvertrages noch aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung oder des enteignungsgleichen Eingriffs ein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch gegen die Bundesrepublik zu.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 W 26/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-10-18
Aktenzeichen: 7 W 26/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1018.7W26.93.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Normen: BGB § 839
Leitsätze
Personen, die durch staatliche Willkürakte von Organen der DDR geschädigt worden sind, steht weder nach Maßgabe des Einigungsvertrages noch aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung oder des enteignungsgleichen Eingriffs ein Schadensersatz- oder Entschädigungsanspruch gegen die Bundesrepublik zu.
Tenor
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt. Im übrigen trägt die Antragstellerin die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Beschwerdewert wird auf 10.000,-- DM festgesetzt.
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