11 U 89/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-10-13, 11 U 89/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 11 U 89/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-10-13
Aktenzeichen: 11 U 89/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1013.11U89.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin und die Anschlußberufung der Beklagten wird das am 25. Februar 1993 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 18 0 99/92 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Unter Abweisung der Klage im übrigen werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 4.378,16 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 26.2.1992 zu zahlen.
Die weitergehenden Rechtsmittel der Parteien werden zurückgewiesen.
Die Kosten beider Rechtszüge tragen die Klägerin zu 30 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 70 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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