Oberlandesgericht Köln, 1993-10-08, Ss 414 / 93

Ss 414 / 93Obergericht08.10.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — Ss 414 / 93 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1993-10-08

Aktenzeichen: Ss 414 / 93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1008.SS414.93.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

I.) Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

II.) Unter Aufhebung des angefochtenen Urteils wird die Betroffene freigesprochen.

III.) Die Kosten des Verfahrens und die der Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.

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