27 U 204/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-09-22, 27 U 204/92
Oberlandesgericht Köln, 1993-09-22, 27 U 204/92
27 U 204/92Obergericht22.09.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 U 204/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-09-22
Aktenzeichen: 27 U 204/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0922.27U204.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Oktober 1992 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 25 O 381/88 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 28.000,00 DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung in der selben Höhe Sicherheit leisten. Der Kläger darf die Sicherheitsleistung auch durch Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbringen.
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