5 U 27/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-09-16, 5 U 27/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-09-16, 5 U 27/93
5 U 27/93Obergericht16.09.1993
Regest
Zahlt der Krankenversicherer Krankentagegeld aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ohne von der Möglichkeit, einen Vertrauensarzt hinzuzuziehen, Gebrauch gemacht zu haben, so ist es ihm verwehrt, später den Gegenbeweis der Arbeitsfähigkeit für diesen Zeitraum anzutreten.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 5 U 27/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-09-16
Aktenzeichen: 5 U 27/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0916.5U27.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Zivilsenat
Normen: BGB § 812; AVB (MBKT) § 4 VII; AVB (MBKT) § 9 II U. III
Leitsätze
Zahlt der Krankenversicherer Krankentagegeld aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ohne von der Möglichkeit, einen Vertrauensarzt hinzuzuziehen, Gebrauch gemacht zu haben, so ist es ihm verwehrt, später den Gegenbeweis der Arbeitsfähigkeit für diesen Zeitraum anzutreten.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 08.12.1992 - 25 O 22/90 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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