Oberlandesgericht Köln, 1993-09-16, 5 U 27/93

5 U 27/93Obergericht16.09.1993

Regest

Zahlt der Krankenversicherer Krankentagegeld aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ohne von der Möglichkeit, einen Vertrauensarzt hinzuzuziehen, Gebrauch gemacht zu haben, so ist es ihm verwehrt, später den Gegenbeweis der Arbeitsfähigkeit für diesen Zeitraum anzutreten.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 5 U 27/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-09-16

Aktenzeichen: 5 U 27/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0916.5U27.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Zivilsenat

Normen: BGB § 812; AVB (MBKT) § 4 VII; AVB (MBKT) § 9 II U. III

Leitsätze

Zahlt der Krankenversicherer Krankentagegeld aufgrund einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, ohne von der Möglichkeit, einen Vertrauensarzt hinzuzuziehen, Gebrauch gemacht zu haben, so ist es ihm verwehrt, später den Gegenbeweis der Arbeitsfähigkeit für diesen Zeitraum anzutreten.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 08.12.1992 - 25 O 22/90 - wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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