22 U 134/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-08-24, 22 U 134/92
Oberlandesgericht Köln, 1993-08-24, 22 U 134/92
22 U 134/92Obergericht24.08.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 134/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-08-24
Aktenzeichen: 22 U 134/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0824.22U134.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das am 24. April 1992 verkündete Ur-teil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 7 O 475/90 - teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefaßt:
Die Klage gegen den Beklagten zu 2) wird abgewiesen.
Die Gerichtskosten erster Instanz tragen die Kläger und die Beklagte zu 1) je zur Hälf-te. Von den außergerichtlichen Kosten erster Instanz tragen die Kläger die des Be-klagten zu 2) voll und 1/2 ihrer eigenen, die Beklagte zu 1) die eigenen und 1/2 der den Klägern erwachsenen Kosten.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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