27 UF 15/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-08-18, 27 UF 15/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-08-18, 27 UF 15/93
27 UF 15/93Obergericht18.08.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 UF 15/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-08-18
Aktenzeichen: 27 UF 15/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0818.27UF15.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 8. Januar 1993 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Königswinter - 7 F 154/91 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 17.012,19 DM (davon 10.751,19 DM Altersvorsorgeunterhalt) nebst 4 % Zinsen seit dem 17. Juli 1989 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen tragen die Klägerin zu 66 % und der Beklagte zu 34 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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