6 U 33/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-08-13, 6 U 33/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 33/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-08-13
Aktenzeichen: 6 U 33/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0813.6U33.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das am 5. Januar 1993 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 672/92 - wird mit folgender Maßgabe zurückgewiesen:
Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 3. Dezember 1992 wird dahingehend bestätigt, daß die Antragsgegnerin es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,-- DM - ersatzweise Ordnungshaft - oder der Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen hat,
im Zusammenhang mit der Verteilung ihres Katalogs mit der Aufschrift "Die D." im Schalterraum eines Postamtes anzukündigen:
"Die D. BITTE FRAGEN SIE AM SCHALTER NACH KATALOGEN!"
Wie nachstehend wiedergegeben: (Es folgt eine Seite Ablichtung)
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.
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