6 U 2O3/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-08-13, 6 U 2O3/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 2O3/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-08-13
Aktenzeichen: 6 U 2O3/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0813.6U2O3.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Klägerin und des Beklagten gegen das am 7. Oktober 1992 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 176/92 - wer-den zurückgewiesen.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 17% und der Beklagte 83%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Klägerin und des Beklagten übersteigt jeweils nicht 6O.OOO,OO DM.
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