27 W 13/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-08-11, 27 W 13/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 27 W 13/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-08-11
Aktenzeichen: 27 W 13/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0811.27W13.93.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird aufgehoben. Der zuständige Rechtspfleger des Landgerichts Köln wird angewiesen, den Antrag der Antragstellerin vom 8. Dezember 1992 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut zu bescheiden. Die Beschwerde der Klägerin wird verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte mit Ausnahme der durch die Beschwerde der Klägerin verursachten Kosten, die diese selbst zu tragen hat.
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