17 W 165/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-07-21, 17 W 165/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-07-21, 17 W 165/93
17 W 165/93Obergericht21.07.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 17 W 165/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-07-21
Aktenzeichen: 17 W 165/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0721.17W165.93.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird geändert und wie folgt neu gefaßt:
Die von dem Kläger nach dem Beschluß des Landgerichts Köln vom 30. November 1992 an die Beklagte zu erstattenden Kosten werden auf 4.469,60 DM nebst 4 % Zinsen aus 886,92 DM seit dem 30. November 1992 und aus 3.582,68 DM seit dem 11. Dezember 1992 festgesetzt.
Die Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
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