25 WF 79/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-07-20, 25 WF 79/93
Oberlandesgericht Köln, 1993-07-20, 25 WF 79/93
25 WF 79/93Obergericht20.07.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 25 WF 79/93 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1993-07-20
Aktenzeichen: 25 WF 79/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0720.25WF79.93.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die als Beschwerde geltende Erinnerung des Landes Nordrhein-Westfalen gegen den Beschluß der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 22. Januar 1993 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt das Land Nordrhein-Westfalen.
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