2 U 149/91•Oberlandesgericht Köln, 1993-07-14, 2 U 149/91
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 2 U 149/91 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-07-14
Aktenzeichen: 2 U 149/91
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0714.2U149.91.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das am 10. September 1991 ver kündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 0 115/88 - teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM 52.739,99 nebst 8 % Zinsen aus DM 52.309,69 seit dem 19. April 1988 und aus weiteren DM 430,30 seit dem 07. August 1988 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehenden Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts vom vom 10. September 1991 werden zurückgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges haben die Beklagte 3/5 und die Klägerin 2/5 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 44 % und der Beklagten zu 56 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert der Urteilsbeschwer übersteigt für beide Parteien jeweils DM 60.000,-- nicht.
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