Oberlandesgericht Köln, 1993-07-14, 13 U 92/92

13 U 92/92Obergericht14.07.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 92/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-07-14

Aktenzeichen: 13 U 92/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0714.13U92.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. Januar 1992 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 0 328/90 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120.000,-- DM abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Beklagten wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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