Oberlandesgericht Köln, 1993-07-08, 1 U 50/92

1 U 50/92Obergericht08.07.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 1 U 50/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-07-08

Aktenzeichen: 1 U 50/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0708.1U50.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am09. Juli 1992 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln15 0 338/91 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 13.500,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Den Parteien wird nachgelassen, die Sicher‑heitsleistung auch durch eine unwiderrufliche und selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.

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