Oberlandesgericht Köln, 1993-07-06, 22 U 18/93

22 U 18/93Obergericht06.07.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 22 U 18/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-07-06

Aktenzeichen: 22 U 18/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0706.22U18.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 01.12.1992 verkündete Urteil der 5. Zi-vilkammer des Landgerichts Köln - 5 O 167/92 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten gegen eine Sicherheitsleistung von 3.000,-- DM abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si-cherheit in der selben Höhe leistet.

Gegen das Urteil wird die Revision zugelassen.

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