22 U 38/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-06-29, 22 U 38/93
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 38/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-06-29
Aktenzeichen: 22 U 38/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0629.22U38.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. Dezember 1992 verkündete Urteil der 11. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln - 91 O 207/92 - abgeän-dert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 26.850,06 DM nebst 12,5 % Zinsen seit dem 25. April 1992 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen und die Anschlußberufung der Beklagten zurück-gewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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