22 U 217/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-06-29, 22 U 217/92
Oberlandesgericht Köln, 1993-06-29, 22 U 217/92
22 U 217/92Obergericht29.06.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 22 U 217/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-06-29
Aktenzeichen: 22 U 217/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0629.22U217.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Widerbeklagten gegen das am 12.08.1992 verkündete Ur-teil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bonn (7 O 421/91) werden zurückgewie-sen. Auf die Anschlußberufung der Widerklägerin wird das vorgenannte Urteil teilwei-se abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Beide Widerbeklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klä-gerin 405.400,00 DM nebst 4 % Zinsen von 400.000,00 DM seit dem 03.05.1991 und von 5.400,00 DM seit dem 27.12.1991 zu zahlen. Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits vor dem Landgericht trägt der Kläger, jedoch wer-den die Kosten der Streitverkündung dem Widerbeklagten zu 2) und damaligen Streithelfer auferlegt. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Widerbeklagten als Gesamt-schuldner.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Widerbeklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Wider-klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 480.000,00 DM abzuwenden, so-fern diese nicht vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Die Parteien dürfen ihre Sicherheitsleistung auch in Form einer selbstschuldneri-schen Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.