13 U 274/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-06-23, 13 U 274/92
Oberlandesgericht Köln, 1993-06-23, 13 U 274/92
13 U 274/92Obergericht23.06.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 13 U 274/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-06-23
Aktenzeichen: 13 U 274/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0623.13U274.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 25. November 1992 verkündete Grund- und Teilurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 703/90 - teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Hö-he von 13.500,-- DM abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Kläger kann die Sicherheitsleistung auch durch selbstschuldnerische Bürg-schaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Spar-kasse erbringen.
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