20 U 228/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-06-11, 20 U 228/92
Oberlandesgericht Köln, 1993-06-11, 20 U 228/92
20 U 228/92Obergericht11.06.1993
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 20 U 228/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-06-11
Aktenzeichen: 20 U 228/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0611.20U228.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28. September 1992 verkündete Urteil des Landgerichts Köln (32 O 158/92) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Es wird festgestellt, daß der zwischen dem Rechtsvorgänger der Klägerin, Herrn A, 8301 Weihenstephan 31, sowie dem Beklagten unter dem 23.03.1985 abgeschlossene Jagdpachtvertrag betreffend die Verpachtung des Eigenjagdbezirkes B, nichtig ist.
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.350,41 DM nebst 10 % Zinsen aus 4.523,33 DM seit dem 14. April 1992 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen.
Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 5 % und der Beklagte 95 %.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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