Oberlandesgericht Köln, 1993-06-02, 13 U 18/93

13 U 18/93Obergericht02.06.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 13 U 18/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-06-02

Aktenzeichen: 13 U 18/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0602.13U18.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. Dezember 1992 verkündete Grund- und Teilurteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 10 O 364/91 - wird zu-rückgewiesen. Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Zwangsvollstrekkung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 40.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

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