Oberlandesgericht Köln, 1993-05-27, 12 U 141/92

12 U 141/92Obergericht27.05.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 12 U 141/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-05-27

Aktenzeichen: 12 U 141/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0527.12U141.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 10. Juni 1992 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 0 19/92 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.300,00 DM nebst 10,75 % Zinsen seit dem 4. Januar 1993 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagte kann die Zwangsvollstreckung durch die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 19.000,00 DM abwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die der Klägerin obliegende Sicherheit kann auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlich-rechtlichen Sparkasse oder Genossenschaftsbank erbracht werden.

Für die Klägerin wird bezüglich des Zinsanspruchs die Revision zugelassen.

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