6 U 17/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-05-26, 6 U 17/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 6 U 17/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-05-26
Aktenzeichen: 6 U 17/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0526.6U17.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen der Klägerinnen und der Beklagten gegen das am 10. Dezember 1991 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 173/91 - werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägerinnen zu 1/4 und der Beklagten zu 3/4 auferlegt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Klägerinnen wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 42.000,-- DM abzuwenden, wenn nicht die Klägerinnen vorher Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Die Sicherheitsleistungen können auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer Deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbracht werden.
Beschwer der Klägerinnen und der Beklagten: jeweils über 60.000,-- DM.
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