Oberlandesgericht Köln, 1993-05-26, 27 U 216/92

27 U 216/92Obergericht26.05.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 27 U 216/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-05-26

Aktenzeichen: 27 U 216/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0526.27U216.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. Oktober 1992 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 130/91 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 4.874,46 DM nebst 10,5 % Zinsen für die Zeit vom 26. Juni 1990 bis zum 19. November 1991 sowie 4 % Zinsen seit dem 20. November 1991 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Gerichtskosten haben der Kläger 23/30 und die Beklagte zu 1) 7/30 zu tragen.

Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers haben dieser 23/30 selbst und die Beklagte zu 1) 7/30 zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) haben diese 7/15 selbst und der Kläger 8/15 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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