7 U 115/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-05-06, 7 U 115/92
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 7 U 115/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-05-06
Aktenzeichen: 7 U 115/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0506.7U115.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Grundurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 01. Juli 1992 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 26.000,00 DM, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung entsprechende Sicherheit erbringt. Die Sicherheitsleistung durch die Beklagte kann auch in Form einer selbstschuldnerischen unbefristeten Bürgschaft einer im Währungsgebiet ansässigen Bank oder öffentlichen Sparkasse erfolgen.
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