Oberlandesgericht Köln, 1993-04-27, 3 U 54/92

3 U 54/92Obergericht27.04.1993

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Köln — 3 U 54/92 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-04-27

Aktenzeichen: 3 U 54/92

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0427.3U54.92.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 21. Januar 1993 verkündete Urteil des Rheinschiffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort - 5 C 42/91 BSch - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 9.900,00 DM abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Beklagten können die Sicherheit auch durch Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbringen.

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