10 U 97/68•Oberlandesgericht Köln, 1969-01-13, 10 U 97/68
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Köln — 10 U 97/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-01-13
Aktenzeichen: 10 U 97/68
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1969:0113.10U97.68.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 24. April 1968 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 9 0 389/67 - abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte zu 1) wird als Gesamtschuldner mit dem durch das Teilversäumnisurteil des Landgerichts Köln
vom 3.April 1968 9 0 389/67 verurteilten Beklagten zu 2) verurteilt, an die Klägerin 3.825,20 DM nebst
4 % Zinsen ab 26. Mai 1967 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits im ersten Rechtszuge tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Die Kosten des Rechtsstreits im zweiten Rechtszuge trägt der Beklagte zu 1) allein.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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