Oberlandesgericht Hamm, 2025-08-21, 4 ORs 107/25

4 ORs 107/25Obergericht21.08.2025

Regest

Zu den Anforderungen an die Begründung schädlicher Neigungen bei der Verhängung von Jugendstrafe gegen einen Ersttäter

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 ORs 107/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-08-21

Aktenzeichen: 4 ORs 107/25

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0821.4ORS107.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Normen: JGG §§ 17 Abs. 2, 18 Abs. 2

Leitsätze

Zu den Anforderungen an die Begründung schädlicher Neigungen bei der Verhängung von Jugendstrafe gegen einen Ersttäter

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Lippstadt zurückverwiesen.

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