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25 W 110/25•Oberlandesgericht Hamm, 2025-07-15, 25 W 110/25
25 W 110/25Obergericht15.07.2025
Entscheidungsdatum: 2025-07-15
Aktenzeichen: 25 W 110/25
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0715.25W110.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2. vom 29.04.2025 wird der Beschluss der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 24.04.2025 – 4 O 284/21 – teilweise abgeändert.
Die Vergütung des Beteiligten zu 1. wird auf 6.000 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
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