Oberlandesgericht Hamm, 2025-06-23, 7 U 72/24

7 U 72/24Obergericht23.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 72/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-23

Aktenzeichen: 7 U 72/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0623.7U72.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.05.2024 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bo- chum, Az.: I-5 O 134/23, wird gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 14.320,48 EUR festgesetzt.

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