Oberlandesgericht Hamm, 2025-06-10, 3 ORbs 57/25

3 ORbs 57/25Obergericht10.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 ORbs 57/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-10

Aktenzeichen: 3 ORbs 57/25

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0610.3ORBS57.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen, da es nicht geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben (§ 80 Abs. 2 OWiG).

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene (§ 473 Abs. 1 StPO, § 46 Abs. 1 OWiG).

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