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27 W 47/25•Oberlandesgericht Hamm, 2025-06-10, 27 W 47/25
Entscheidungsdatum: 2025-06-10
Aktenzeichen: 27 W 47/25
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0610.27W47.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Die Beschwerde der Beteiligten gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts – Registergericht – Bad Oeynhausen vom 10.04.2025, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 12.05.2025, wird auf Kosten der Beteiligten zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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