Oberlandesgericht Hamm, 2025-06-10, 1 StO 2/25

1 StO 2/25Obergericht10.06.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 StO 2/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-10

Aktenzeichen: 1 StO 2/25

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0610.1STO2.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens und die dem Antragsteller entstandenen notwendigen Auslagen werden der Antragsgegnerin auferlegt (§ 80a Abs. 4 StBerG i.V.m. § 467 Abs. 1 StPO entsprechend).

Der Gegenstandswert wird auf 500,00 € festgesetzt.

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