Oberlandesgericht Hamm, 2025-05-27, 4 U 78/22

4 U 78/22Obergericht27.05.2025

Regest

Zu den Anforderungen, die im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung an die rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Vertragsstrafe gemäß § 242 BGB zu stellen sind

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 78/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-05-27

Aktenzeichen: 4 U 78/22

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0527.4U78.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Normen: BGB § 339 Satz 2, § 315, § 242; UWG § 15a Abs. 2

Leitsätze

Zu den Anforderungen, die im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung an die rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Vertragsstrafe gemäß § 242 BGB zu stellen sind

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 25.02.2022 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen (45 O 23/21) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten des Revisionsverfahrens (I ZR 83/23) werden dem Kläger auferlegt.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

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