Oberlandesgericht Hamm, 2025-05-15, 1 WF 50/25

1 WF 50/25Obergericht15.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 WF 50/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-15

Aktenzeichen: 1 WF 50/25

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0515.1WF50.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bielefeld vom 13.3.2025 abgeändert.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat nach einem Verfahrenswert von bis zu 5.000 € der Antragsgegner zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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