Oberlandesgericht Hamm, 2025-05-05, 7 U 18/24

7 U 18/24Obergericht05.05.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 18/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-05

Aktenzeichen: 7 U 18/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0505.7U18.24.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.01.2024 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (10 O 13/22) wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis 5000,00 EUR festgesetzt.

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