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7 U 18/24•Oberlandesgericht Hamm, 2025-05-05, 7 U 18/24
Entscheidungsdatum: 2025-05-05
Aktenzeichen: 7 U 18/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0505.7U18.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 25.01.2024 verkündete Urteil des Einzelrichters der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (10 O 13/22) wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf bis 5000,00 EUR festgesetzt.
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