Oberlandesgericht Hamm, 2025-04-22, 34 U 177/24

34 U 177/24Obergericht22.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 34 U 177/24 — Hinweisbeschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-22

Aktenzeichen: 34 U 177/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0422.34U177.24.00

Dokumenttyp: Hinweisbeschluss

Spruchkörper: 34. Zivilsenat

Tenor

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat erwägt, die Berufung der Klägerin gegen das am 18.11.2024 verkündete Urteil des Landgerichts Siegen (Az. 5 O 30/24) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung betroffen sind und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten erscheint.

Der Senat beabsichtigt, den Streitwert auf 10.000,00 € festzusetzen.

Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von vier Wochen ab Zugang dieses Beschlusses.

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