Oberlandesgericht Hamm, 2025-04-11, 2 U 5/25

2 U 5/25Obergericht11.04.2025

Regest

Zur Frage, ob Angaben zur Kapazität der Speicherbatterie einer Photovoltaikanlage Grundlage einerBeschaffenheitsvereinbarung sein und einen Sachmangel begründen können, wenn diese Kapazität dauerhaft nicht erreicht werden kann

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 U 5/25 — Hinweisbeschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-11

Aktenzeichen: 2 U 5/25

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0411.2U5.25.01

Dokumenttyp: Hinweisbeschluss

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Normen: § 433 BGB; § 434 BGB

Leitsätze

Zur Frage, ob Angaben zur Kapazität der Speicherbatterie einer Photovoltaikanlage Grundlage einerBeschaffenheitsvereinbarung sein und einen Sachmangel begründen können, wenn diese Kapazität dauerhaft nicht erreicht werden kann

Tenor

In dem Rechtsstreit wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten im schriftlichen Verfahren gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.