Oberlandesgericht Hamm, 2025-04-01, 4 ORs 25/25

4 ORs 25/25Obergericht01.04.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 ORs 25/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-01

Aktenzeichen: 4 ORs 25/25

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0401.4ORS25.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die Revision wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat, § 349 Abs. 2 StPO.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte, § 473 Abs. 1 StPO.

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