Oberlandesgericht Hamm, 2025-03-19, 20 U 66/24

20 U 66/24Obergericht19.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 66/24 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-03-19

Aktenzeichen: 20 U 66/24

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0319.20U66.24.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 12.03.2024 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster (115 O 72/23) wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

Dieses Urteil sowie das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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