projekte
10 W 40/25•Oberlandesgericht Hamm, 2025-03-19, 10 W 40/25
Entscheidungsdatum: 2025-03-19
Aktenzeichen: 10 W 40/25
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0319.10W40.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Die Beschwerde der Beschwerdeführerin (= Beteiligte zu 1.) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Arnsberg vom 25.11.2024 wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 503.000,00 € festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.