Oberlandesgericht Hamm, 2025-03-19, 10 W 40/25

10 W 40/25Obergericht19.03.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 40/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-19

Aktenzeichen: 10 W 40/25

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0319.10W40.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin (= Beteiligte zu 1.) gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Arnsberg vom 25.11.2024 wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis 503.000,00 € festgesetzt.

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