Oberlandesgericht Hamm, 2025-03-14, 10 W 35/25

10 W 35/25Obergericht14.03.2025

Regest

Zu den Voraussetzungen unter denen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erlassen werden kann

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 35/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-03-14

Aktenzeichen: 10 W 35/25

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0314.10W35.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Normen: ZPO § 792; ZPO § 727; FamFG § 352

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen unter denen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erlassen werden kann

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Gütersloh vom 14.11.2024 wird aufgehoben.

Das Verfahren wird an das Amtsgericht - Nachlassgericht - Gütersloh zur erneuten Entscheidung über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins vom

26.07.2024 zurückverwiesen, das dabei die Rechtsauffassung des Senats zu beachten hat.

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