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10 W 35/25•Oberlandesgericht Hamm, 2025-03-14, 10 W 35/25
10 W 35/25Obergericht14.03.2025
Zu den Voraussetzungen unter denen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erlassen werden kann
Entscheidungsdatum: 2025-03-14
Aktenzeichen: 10 W 35/25
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0314.10W35.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Normen: ZPO § 792; ZPO § 727; FamFG § 352
Zu den Voraussetzungen unter denen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erlassen werden kann
Der Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Gütersloh vom 14.11.2024 wird aufgehoben.
Das Verfahren wird an das Amtsgericht - Nachlassgericht - Gütersloh zur erneuten Entscheidung über den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins vom
26.07.2024 zurückverwiesen, das dabei die Rechtsauffassung des Senats zu beachten hat.
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