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20 U 122/24•Oberlandesgericht Hamm, 2025-02-18, 20 U 122/24
20 U 122/24Obergericht18.02.2025
Entscheidungsdatum: 2025-02-18
Aktenzeichen: 20 U 122/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0218.20U122.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 23.05.2024 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster (115 O 249/23) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor einer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 40.000,00 € festgesetzt.
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