Oberlandesgericht Hamm, 2025-02-17, 22 U 117/23

22 U 117/23Obergericht17.02.2025

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 22 U 117/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2025-02-17

Aktenzeichen: 22 U 117/23

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0217.22U117.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23.08.2023 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn (4 O 343/22) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz hat der Kläger zu tragen, inklusive der Kosten des Streithelfers.

Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den jeweiligen Vollstreckungsgläubiger durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe. von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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