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20 U 62/24•Oberlandesgericht Hamm, 2025-02-03, 20 U 62/24
Entscheidungsdatum: 2025-02-03
Aktenzeichen: 20 U 62/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0203.20U62.24.00
Dokumenttyp: Hinweisbeschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Der Senat beabsichtigt weiterhin, die Berufung des Klägers gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen.
Es wird Gelegenheit gegeben, binnen drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses Stellung zu nehmen oder die Berufung zurückzunehmen.
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